Die Unterlagen für die diesjährige Zählerablesung werden dieser Tage zugestellt.
Der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung (bei Eigentumswohnungen)
hat den bzw. die im Ablesebrief aufgeführten Zähler abzulesen und online zu melden.
Änderungen bei der „versiegelten Dach- oder Bodenbelags-Fläche“ teilen Sie uns bitte auch mit, falls dies nicht schon im Laufe des Jahres geschehen ist. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie im Rathaus.
Die Gemeinde Seelbach bittet um papierlose
und zeitsparende Datenübermittlung per Internet (Homepage und QR-Code).
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