KURZBESCHREIBUNG
Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte
zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises
aktivieren.
BESCHREIBUNG
Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter
Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren
ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des
Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen
Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden
ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt
wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie
entweder
Mithilfe des PIN-Rücksetzsdienstes können Inhaber eines
Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland
haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines
Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis
selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem
Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur
für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen,
allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor
dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter
eID-Funktion ausgegeben wurde. Der Dienst steht in Form einer Beta-Phase zur
Verfügung, was bedeutet, dass zwar alle seine Funktionen genutzt werden können,
es aber noch zu Fehlern kommen kann.
VORAUSSETZUNGEN
Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:
VERFAHRENSABLAUF
Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen (siehe unter
"Online-Verfahren"). Dieser Brief enthält eine neue PIN für den
Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische
Aktivierung. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als
„Einschreiben eigenhändig“ an die im Chip des Personalausweises oder der
eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde
wenden.
HINWEISE
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot
dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder
eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht
fort.
BEARBEITUNGSDAUER
Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes innerhalb weniger Tage als
„Einschreiben eigenhändig“ an die deutsche Meldeadresse.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Personalausweis oder eID-Karte
ONLINE VERFAHREN
Online-Ausweis - PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
(PIN-Rücksetzdienst:
Bestellung abschließen (pin-ruecksetzungsbrief-bestellen.de))
Sie können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion
aktivieren. Der Dienst steht in Form einer Beta-Phase zur Verfügung, was
bedeutet, dass zwar alle seine Funktionen genutzt werden können, es aber noch
zu Fehlern kommen kann.
KOSTEN
Keine
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