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Arbeitslosengeld II

In der Regel werden die Anträge für Arbeitslosengeld II über die Neue Arbeit Lahr gestellt.
In Ausnahmefällen muss der Antrag auf Arbeitslosengeld II aber bei uns gestellt werden.
Wer für Sie zuständig ist hängt davon ab, ob Sie Arbeitslosengeld II nach Arbeitslosengeld I beantragen oder ob auf Sie ein anderer Tatbestand zutrifft.

Erkundigen Sie sich bei uns, welchen Weg Sie einschlagen müssen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis
Außenstelle Lahr
Alte Bahnhofstr. 10
77933 Lahr

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
Naturpark Schwarzwald
 

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