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Bürgerbuch

Jedes Jahr wird das Bürgerbuch „Lahr und Umgebung“ herausgegeben. Im Bürgerbuch sind die Einwohner der Stadt Lahr und der Umlandgemeinden verzeichnet.
Neben den Einwohnern finden auch Gewerbetreibende ihren Platz im Bürgerbuch.

Im Mitteilungsblatt wird auf die Veröffentlichung im Bürgerbuch hingewiesen. Innerhalb einer Frist kann man dann der Veröffentlichung widersprechen.
Es werden nur die Einwohner an den Verlag gemeldet, die der Veröffentlichung nicht widersprochen haben.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

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77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

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