Was muss ich wissen, wenn ich ein Gebäude kaufen möchte, das unter Denkmalschutz steht?
Brauche ich eine spezielle Genehmigung, wenn ich mein unter Denkmalschutz stehendes Haus umbauen möchte?
Solche und andere Fragen stellen sich demjenigen, der ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt oder erwerben will.
Auskunft erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) oder das Denkmalamt (Regierungspräsidium Freiburg).
Für die Erhaltung eines Kulturdenkmals können Sie als Eigentümer oder Besitzer u. U. eine finanzielle Unterstützung erhalten. Es gibt auch steuerlich verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Service-Seite des Landes Baden-Württemberg.
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