Glücklich ist, wer auf 50 oder noch mehr gemeinsame Ehejahre zurückblicken kann.
Hierfür gilt dem Jubelpaar besondere Anerkennung.
Das Ehejubiläum wird in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Vor der Veröffentlichung wird schriftlich die Zustimmung eingeholt, ob die Daten an die Presse weitergegeben werden dürfen.
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