Friedhofsamt
Bei einem Todesfall vergeben wir als letzte Ruhestätte das notwendige Grab.
Wir
geben gerne Auskunft über die Form der Bestattungsmöglichkeiten auf den
Gemeindefriedhöfen in Seelbach und dem Ortsteil Wittelbach.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter