Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer.
Grundsätzlich
unterliegt jeder Gewerbetreibende dieser Steuer. Besteuert wird der
Gewerbeertrag, d.h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat festgesetzt.
Die
Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Seelbach nach dem vom Finanzamt
(aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten
Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil unter Anwendung des
gemeindlichen Hebesatzes erhoben.
Die Vorauszahlungen sind fällig zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
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