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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer.
Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende dieser Steuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, d.h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer  wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat festgesetzt.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Seelbach nach dem vom Finanzamt (aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.

Die Vorauszahlungen sind fällig zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

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