Alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, sind in den Jagdgenossenschaften Seelbach, Wittelbach und Schönberg zusammengeschlossen. Die Jagdgenossenschaft Seelbach ist in zwei Jagdbezirke aufgeteilt. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wurde jeweils dem Gemeinderat als Gemeindevorstand übertragen.
Die Gemeinde Seelbach ist Eigentümerin der Eigenjagdbezirke „Hubhof“ und „Königshof“.
Die Verpachtung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke erfolgt jeweils für einen Zeitraum von 9 Jahren. Die Höhe der Jagdpacht wird jeweils vom Gemeinderat festlegt. Alle zwei Jahre werden die Jagdpachteinnahmen an die einzelnen Grundstückseigentümer entsprechend der Größe ihres Grundstückes ausbezahlt.
Sämtliche Rechte und Pflichten sind im Jagdpachtvertrag geregelt. Ansprechpartner für die Jagdpächter und die Grundstückseigentümer ist die Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen sind die „Satzungen der Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke“ und die Jagdpachtverträge.
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