In manchen Fällen müssen ergänzende Leistungen nach dem SGB XII (früher: Sozialhilfe) beantragt werden.
Hierzu zählen beispielsweise die Übernahme der Heimunterbringungskosten oder ergänzende Leistungen zur Pflege. Die Leistungen nach dem SGB XII, BVG oder vergleichbar sind einkommens- und vermögensabhängig.
Die Leistungen werden vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung, Außenstelle Lahr, Willy-Brandt-Str. 11, 77933 Lahr gewährt.
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