Die Gemeinde Seelbach führte zum 01.01.2011 die so genannte "getrennte Abwassergebühr" ein - eine Berechnungsform, die sich in zahlreichen bundesdeutschen Kommunen bewährt hat. Sie folgt damit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg.
Grund für diese Entscheidung ist, die Kosten, die für den Transport und die Aufbereitung von Abwässern in den Kommunen anfallen, verursachergerecht an die Grundstückseigentümer weiterzugeben.
In diesen Abwassergebühren sind sowohl die Kosten für die Brauchwasser- als auch für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten. Unberücksichtigt dabei bleibt jedoch, wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Die Berechnung setzt sich wie folgt zusammen:
a) Brauchwassermenge (m³) x Abwassergebühr
+
b) gebührenrelevante Grundstücksfläche (m²) x Niederschlagswassergebühr
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