Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein, so stellt die Gemeinde Ihnen eine Notunterkunft gegen Entgelt zur Verfügung.
Die Notunterkunft kann Ihnen nur vorübergehend zugewiesen werden.
Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Suche nach einer anderweitigen Unterkunft.
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