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Obdachlosenangelegenheiten

Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein, so stellt die Gemeinde Ihnen eine Notunterkunft gegen Entgelt zur Verfügung.

Die Notunterkunft kann Ihnen nur vorübergehend zugewiesen werden.

Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Suche nach einer anderweitigen Unterkunft.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
Naturpark Schwarzwald
 

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