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Opferschutz - Opferhilfe

Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Gewalt sind oder wurden, ist Ihr erster Ansprechpartner das Polizeirevier in Lahr. Entweder Sie wählen den Notruf 110 oder die Telefonnummer des Reviers 07821/277-0.

Grundsätzlich ist für die Opferhilfe das Amt für Soziales und Versorgung / Soziales Entschädigungsrecht beim Landratsamt Ortenaukreis zuständig. Es muss allerdings unterschieden werden, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist.

Es werden Leistungen nach folgenden Gesetzen erbracht:

  1. das Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  2. das Opferentschädigungsgesetz (OEG) 
  3. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) 
  4. das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) / Zivildienstgesetz (SDG) 
  5. Häftlingsgesetz (HHG) / Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) / Verwaltungstrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

Zuständige Behörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Soziales und Versorgung / Soziales Entschädigungsrecht
Badstr. 20
77652 Offenburg
Tel.: 0781/805-1241
Fax: 0781/805-1489
www.ortenaukreis.de

Frauenhaus:
Frauen helfen Frauen e.V.
Tel.: 0781/34311
E-Mail: info@frauenhaus-ortenau.de
Homepage: www.frauenhaus-ortenau.de


info-line "Häusliche Gewalt, Platzverweis und Stalking"
Tel.: 0781/9195222
Die "info-line" ist erreichbar jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und am Freitag von 19:00 bis 22:00 Uhr.

Weißer Ring e.V. vor Ort:

Weißer Ring e. V.
Vogesenstr. 3a
77652 Offenburg
Tel.: 0781/9666733

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetplattform des Weißen Rings e.V.


Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

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Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

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Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
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