Behinderte Mitbürger, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit
dem Merkzeichen RF besitzen, oder Empfänger von Transferleistungen wie
z.B. Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag oder Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung haben Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung
vom Rundfunkbeitrag.
Die Befreiung bzw. Ermäßigung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragt werden.
Gerne kann der Antrag bei uns gestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
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