1
 

Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung

Behinderte Mitbürger, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen, oder Empfänger von Transferleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Anspruch auf  eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Die Befreiung bzw. Ermäßigung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragt werden.

Gerne kann der Antrag bei uns gestellt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF oder Bescheid über die Transferleistung

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
Naturpark Schwarzwald
 

© Gemeinde Seelbach 2024

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen OK verstanden