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Scheidung

Eine Scheidung ist nicht nur mit Trennungsschmerz verbunden.

Auch die in der Ehezeit erwirtschafteten Werte müssen gerecht untereinander aufgeteilt werden.

Darum kümmert sich das zuständige Familiengericht. Für Seelbach ist dies in der Regel das Amtsgericht in Lahr.

Kontakt:
Amtsgericht Lahr/Schwarzwald
Turmstr. 15
77933 Lahr/Schwarzwald
Tel.: 07821/283-0

Folgende Punkte sind u.U. noch notwendig:

  • Ummeldung
  • Familienbuch (Abschrift)
  • Änderung der Lohnsteuerklasse
  • Personalausweis und Reisepässe
  • Wohngeld und Lastenzuschuss

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
Naturpark Schwarzwald
 

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