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Vorübergehende Wirtschaftserlaubnisse (Gestattung)

Ein Verein oder eine Interessengemeinschaft plant ein Fest und möchte dort Getränke und Speisen zum Verzehr verkaufen. Dazu benötigt man eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis, die Sie bei uns beantragen können.

Die Gebühr richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche.

Für den 1. Tag:

  • bis 350 qm: 20,00 €
  • über 350 bis 700 qm (z.B. Bürgerhaus): 25,00 €
  • über 700 bis 1050 qm: 30,00 €
  • über 1050 bis 1400 qm: 35,00 €

Für den 2. bis 4. Tag je 5,00 € pro Tag

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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