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Wasserbeitrag

Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die
Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag.

Grundlage ist die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Seelbach -  WVS

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
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