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Winterdienst

Der Bauhof hält das Straßen- und Wegenetz der Gemeinde Seelbach im Winter im Rahmen der Möglichkeiten schnee- und eisfrei und damit verkehrssicher. Es gibt auch Fuß- und Treppenwege, bei denen auf Winterdienst verzichtet wird. Diese sind entsprechend beschildert. Dies gilt auch auf Radwegen. Aus Umweltschutzgründen verzichten wir weitestgehend auf den Einsatz von Streusalz, sondern verwenden ein Salz-Splitt-Gemisch.

Der Einsatz außerhalb der geregelten Arbeitszeiten wird über eine Rufbereitschaft gesichert, sodass der Einsatz auch außerhalb der Regelarbeitszeit gewährleistet ist.

Die Räum- und Streupflicht der privaten Straßenanlieger ist in der Streupflichtsatzung geregelt. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen bei den Straßenanliegern.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
Naturpark Schwarzwald
 

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