03.05.2022 - Update
Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Absonderungspflicht und die Absonderungsdauer ist nur unter Vorlage entsprechender im Antrag bezeichneter Unterlagen (Testnachweis) möglich.
Die Übersicht zur Absonderungspflicht können Sie hier einsehen.
Eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer erhalten
Sie nur dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Absonderung nicht arbeiten können und
keine Krankmeldung für die Quarantänezeit vorliegt.
Bitte stellen Sie den Antrag erst nach Ende Ihrer Absonderung.
Den Antrag auf Absonderungspflicht können Sie hier herunterladen.
15.02.2021
Corona-Hotline
für Seelbach:
07823 949411
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Mo, Di, Do 14 - 16 Uhr
Mi 14 - 18 Uhr
Infoportal "Gemeinsam im Schuttertal"
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