14.11.2024
Von 25.-27. November findet der traditionelle Katharinenmarkt im erweiterten Ortskern von Seelbach statt. Hierfür wird das Marktgelände (Litschentalstraße-Eisenbahnstraße-Marktstraße-Geroldseckerstraße-Hindenburgstraße-Lützelhardstraße-Hauptstraße-Kirchplatz) von Samstag, 23.11.2024, 8.00 Uhr bis Dienstag, 26.11.2024, 12.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Autobesitzer, die innerhalb des Marktgeländes wohnen und ihre Fahrzeuge während der Markttage brauchen, müssen diese während der Markttage außerhalb des Marktgeländes abstellen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Zur Gewährleistung ausreichender Rettungswege ist in folgenden Bereichen ein durchgängig einseitiges absolutes Halteverbot ausgeschildert:
a) Schwarzwaldstraße, beginnend am Einmündungsbereich zur Geroldseckerstraße bis unmittelbar zum Veranstaltungsbereich in der Kirchstraße auf der Westseite
b) Bertholdstraße, beginnend an der Einmündung zur Hauptstraße auf der Südseite und in der Fortsetzung in der Hindenburgstraße auf der Westseite
c) In der Straße „Am Wachtbühl“ von der Hochgerichtstraße bis zur Geroldseckerstraße auf der südwestlichen Seite. In der Straße Reichenbacher Weg vom Kreisverkehr bis zur Hochgerichtstraße auf der südwestlichen Seite. In der Hochgerichtstraße vom Reichenbacher Weg bis zur Einmündung Am Wachtbühl auf der Südseite.
d) In der Geroldseckerstraße von der Einmündung „Am Wachtbühl“ bis zur Einmündung „Sonnhalde“ auf der Westseite
e) Im Schloßweg ab der Einmündung Ludwig-Auerbach-Straße auf der Westseite
f) In der Talstraße ab der Einmündung Eisenbahnstraße zur Hauptstraße auf der Südseite
g) In der Lauenbergstraße ab der Einmündung Hauptstraße zur Eisenbahnstraße auf der Nordseite
h) Eisweiherweg zwischen den Einmündungen zur Straße „Im Wiesengrund“ und zur Eisenbahnstraße auf der Südseite
i) In der Straße „Im Wiesengrund“ ab Eisenbahnstraße bis Einmündung Eisweiherweg auf der Nordwestseite
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und weist vorsorglich darauf hin, dass verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
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