30.01.2026
Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg statt.
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 ihre Wahlbenachrichtigung.
Grundsätzlich kann man nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Wer per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum im Wahlkreis 50 wählen möchte, benötigt einen Wahlschein.
Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Seelbach (Bürgerbüro, Hauptstraße 7, 77960 Seelbach) schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden.
Rufen Sie den Online-Antrag für die Briefwahl ab.
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