23.01.2026
Erleichterungen für Vereinsfeste
Ab dem Jahr 2026 tritt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättenrecht in Kraft, das insbesondere für Vereine deutliche Erleichterungen bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung bringt.
Wegfall der Gestattung
Bisher war für jedes Vereinsfest eine befristete Schankerlaubnis („Gestattung“) erforderlich.
Diese Erlaubnispflicht entfällt ab 2026 vollständig. Eine förmliche Genehmigung durch die Gemeinde ist nicht mehr notwendig. Damit entfallen auch die bisherigen Gebühren und der damit verbundene Verwaltungsaufwand.
Anzeigepflicht statt Antrag
Anstelle eines Antrags ist künftig lediglich eine schriftliche Anzeige der Veranstaltung erforderlich.
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde, Nicole Ehret (ehret@seelbach-online.de), eingehen.
Anzugeben sind:
Erfolgt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist kein Verbot und keine Auflage, kann die Veranstaltung wie geplant stattfinden.
Weiterhin geltende Pflichten
Trotz Wegfalls der Erlaubnispflicht sind weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere:
Hinweis für Vereine
Vereine werden gebeten, ihre Veranstaltungen für 2026 rechtzeitig anzumelden.
Für Rückfragen steht Ihnen Nicole Ehret (07823/9494-35, ehret@seelbach-online.de) gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Informationen für Gastgewerbetreibende zum Landesgaststättengesetz
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