Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Die Gemeinde legt auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung fest, welche Nutzungen in welchem Ausmaß auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach dem zweiten Abschnitt des Baugesetzbuches (BauGB) dar.
Unser Ziel ist es, hier alsbald auch alle bereits existierenden rechtsverbindlichen Bebaungpläne darzustellen. Wir bitte noch um Geduld.
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