Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Herrenmatt“ in Seelbach und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Erweiterung des benachbarten Gewerbebetriebes und Herausnahme der bislang dargestellten Umgehungsstraße angestrebt.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzugsplanes ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Zeit
vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
unter https://seelbach-online.de/de/buerger/seelbach/bauen-wohnen/Flaechennutzungsplan.php veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum bei der der Gemeinde Seelbach, Hauptstraße 7, 77960 Seelbach sowie bei der Gemeinde Schuttertal, Hauptstraße 5, Ortsteil Dörlinbach, 77978 Schuttertal, in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus. Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (bua@seelbach-online.de) abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Seelbach, 27.11.2025
Michael Moser
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
© Gemeinde Seelbach 2026
Barrierefreie Inhalte