In der Regel werden die Anträge für Arbeitslosengeld II über die Neue Arbeit Lahr gestellt.
In Ausnahmefällen muss der Antrag auf Arbeitslosengeld II aber bei uns gestellt werden.
Wer
für Sie zuständig ist hängt davon ab, ob Sie Arbeitslosengeld II nach
Arbeitslosengeld I beantragen oder ob auf Sie ein anderer Tatbestand
zutrifft.
Erkundigen Sie sich bei uns, welchen Weg Sie einschlagen müssen.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis
Außenstelle Lahr
Alte Bahnhofstr. 10
77933 Lahr
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