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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Seelbach ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.seelbach-online.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei. Wir verwenden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von PDF-Dokumenten muss die Bearbeitung der PDF-Dateien im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Online-Karten, Inhalte Dritter

Für nicht-barrierefreie Inhalt können wir derzeit keine Alternativen anbieten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2020 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Gerne können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-anforderungen mitgeteilt und Informationen über Inhalte eingeholt werden, die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind:

Gemeinde Seelbach, Postfach 1160, 77956 Seelbach

07823949411

E-Mail an: gemeinde@seelbach-online.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Seelbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Seelbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben:
https://www.ortenaukreis.de/Themen/Soziales-Familie-Arbeit/Menschen-mit-Behinderung/Behindertenbeauftragte.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.



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