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Abwasserbeitrag

Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die
Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag.

Der Abwasserbeitrag wird aufgrund der Abwassersatzung der Gemeinde Seelbach erhoben.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
Naturpark Schwarzwald
 

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