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Mahn- und Vollstreckungswesen

Sobald das Fälligkeitsdatum einer Forderung überschritten ist, werden die betroffenen Zahlungspflichtigen per Mahnung an ihre Zahlungsverpflichtungen erinnert.

Die Mahnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungserinnerung mit der Folge, dass Mahngebühren/-kosten sowie Säumniszuschläge oder Verzugszinsen für den verspäteten Zahlungseingang berechnet werden.

Zudem nimmt die Gemeindekasse bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz wahr.

Bei privatrechtlichen Forderungen beauftragt die Gemeindekasse die Zivilgerichte und die Gerichtsvollzieher als sachlich zuständige Vollstreckungsorgane.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

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