Sobald das Fälligkeitsdatum einer Forderung überschritten ist, werden die betroffenen Zahlungspflichtigen per Mahnung an ihre Zahlungsverpflichtungen erinnert.
Die Mahnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungserinnerung mit der Folge, dass Mahngebühren/-kosten sowie Säumniszuschläge oder Verzugszinsen für den verspäteten Zahlungseingang berechnet werden.
Zudem nimmt die Gemeindekasse bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz wahr.
Bei privatrechtlichen Forderungen beauftragt die Gemeindekasse die Zivilgerichte und die Gerichtsvollzieher als sachlich zuständige Vollstreckungsorgane.
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