Die Gemeinde Seelbach wickelt gem. der Satzung des Ortenaukreises die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für die in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen für den Landkreis ab.
Als notwenige Beförderungskosten werden u.a. die Fahrtkosten erstattet
Zu
den notwendigen Beförderungskosten ist je angefangenem Monat ein
Eigenanteil u.a. für Schüler der Werkreealschule und der Realschule in
Höhe des jeweiligen Tarifs der Schülermonatskarte der Preisstufe 1-2 der
Tarifverband Ortenau GmbH zu bezahlen.
Die Eigenanteile sind nur für
höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen, und zwar für die beiden
Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Der Schulträger kann auf Antrag den
Eigenanteil erlassen, wenn Eltern oder Schüler Leistungen nach SGB II
oder SGB XII erhalten.
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