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Schülerbeförderung

Die Gemeinde Seelbach wickelt gem. der Satzung des Ortenaukreises die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für die in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen für den Landkreis ab.

Als notwenige Beförderungskosten werden u.a. die Fahrtkosten erstattet

  • für Schüler der Werkrealschule und der Realschule ab einer Mindestentfernung von 3 km,
  • für Schüler der Grundschule ab einer Mindestentfernung von 2 km.

Zu den notwendigen Beförderungskosten ist je angefangenem Monat ein Eigenanteil u.a. für Schüler der Werkreealschule und der Realschule in Höhe des jeweiligen Tarifs der Schülermonatskarte der Preisstufe 1-2 der Tarifverband Ortenau GmbH zu bezahlen.
Die Eigenanteile sind nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen, und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Der Schulträger kann auf Antrag den Eigenanteil erlassen, wenn Eltern oder Schüler Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten. 

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinde Seelbach

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 

Kultur- & Tourist-Info

Hauptstr. 7
77960 Seelbach

 
 
 
Schwarzwald-Tourismus
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