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Schwerbehindertenausweis

Zur Feststellung einer Schwerbehinderung muss ein Antrag gestellt werden. Falls eine Schwerbehinderung bereits festgestellt wurde und eine Erhöhung bzw. weitere Merkzeichen beantragt werden sollen, ist ein Erhöhungsantrag zu stellen.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises muss er zur Verlängerung an das zuständige Amt gesandt werden.

Die Ausstellung, Verlängerung des Schwerbehindertenausweises und das Anerkennungsverfahren im Schwerbehindertenrecht wird vom
Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung, Schwerbehindertenrecht, Badstr. 20, 77652 Offenburg durchgeführt.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

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