Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen eine Verbrauchsgebühr. Schuldner der Gebühr ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühren berechnen sich nach der gelieferten Wassermenge, welche durch eine Gemeinde installierten geeichten Wasseruhr gemessen wird.
Die Gemeinde erhebt jeweils zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. eine Abschlagszahlung, welche sich nach dem Verbrauch des Vorjahres berechnet. Zum Ende des Kalenderjahres werden die Wasseruhren abgelesen, damit die Abrechnungen anschließend erstellt werden können. Für die Selbstablesung der Wasseruhren erhalten die Eigentümer Mitte Dezember die ‚Ablesebriefe’ mit der Bitte um Rückgabe bis spätestens 6. Januar. Die Abrechnungen werden Anfang Februar zugestellt. Sie enthalten den zu zahlenden Restbetrag bzw. eine Gutschrift, sowie die neuen Abschlagszahlungen. Die Abschlagszahlungen können bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse auf Antrag angepasst werden.
Die Abrechnung der Wassergebühren erfolgt jährlich ausschließlich mit dem Grundstückseigentümer, welcher gegebenenfalls mit den Mietern abrechnen muss. Gleichzeitig werden die Abwassergebühren erhoben. Bei einem Eigentumswechsel erfolgt eine unterjährige Abrechnung.
Einzugsermächtigungen können jederzeit erteilt werden:
Privatpersonen - Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat)
Rechtsgrundlage ist die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde – WVS.
Entwicklung der Gebühren für Wasser und Abwasser 2014 - 2023
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