4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Die Gemeinde Seelbach ist die für die Aufstellung und Aktualisierung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gemeindegebiet zuständige Behörde. Nach der Fortschreibung des derzeit gültigen Lärmaktionsplans im Jahr 2019 ist es jetzt Aufgabe, diesen Plan fortzuschreiben. Aktuell wird der den Anforderungen entsprechende Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Hierbei ist aufgrund der rechtlichen Anforderungen zumindest der Lärm ausgehend von der L 102 zu berücksichtigen.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung vorzubeugen oder sie zu mindern. Daneben sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und Maßnahmenvorschläge vorgestellt.
Im Rahmen der Fortschreibung soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger/-innen sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken. Dies soll analog zu den in Bauleitplanverfahren üblichen Verfahren erfolgen, wobei eine einstufige Beteiligung vorgesehen ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Seelbach hat am 19.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Planunterlagen des Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenkonzept liegen in der Zeit vom 26.05.2025 bis 26.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung Seelbach vor den Räumen des Bau- und Umweltamtes während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus ist der Entwurf des Lärmaktionsplans mit seinen Anlagen hier einsehbar:
Entwurf des Lärmaktionsplans für die Offenlage
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Weitergehende Informationen zur Lärmkartierung und -aktionsplanung werden auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter dem Thema Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung bereitgestellt:
Der Umgebungslärm ist in den letzten
Jahrzehnten zu einer allgegenwärtigen Belastung geworden. Laut einer
repräsentativen Umfrage wird in Baden-Württemberg der Lärm als
wichtigstes Umweltproblem angesehen. Der Straßenverkehr hat daran den
größten Anteil. Lärm ist jedoch nicht nur eine Quelle von Belästigungen
und damit verbundenem Ärger, sondern auch Ursache negativer
gesundheitlicher Wirkungen. Zu nennen sind Störungen des allgemeinen
seelischen und körperlichen Wohlbefindens, Beeinträchtigungen der
Konzentration und des Lernens sowie Schlafstörungen. Darüber hinaus ist
unstrittig, dass psychosomatische und herzkreislaufbedingte
Krankheiten durch Lärm ausgelöst oder negativ beeinflusst werden. Rund
12 Prozent der Bevölkerung sind Lärmpegeln von über 65 dB(A)
ausgesetzt. Ab diesem Schwellenwert muss mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen gerechnet werden.
Da in Seelbach täglich über 8.000 Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt (L 102) benutzen, war die Gemeinde aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser wurde am 28. November 2016 vom Gemeinderat in der nachstehenden Fassung beschlossen: Lärmaktionsplan Seelbach.
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