Im Jahr 2012 ist es der Gemeinde Seelbach gelungen, in das Stadtsanierungsprogramm „Ländlicher Raum“ (LRP) aufgenommen zu werden.
Zahlreiche private und öffentliche Gebäude wurden bereits saniert.
Das Bau- und Umweltamt gibt gerne Auskunft.
Fördersätze:
Liegen die Voraussetzungen vor, so können folgende Fördersätze gewährt werden
Regelförderung (einzelfallbezogene Abweichungen sind möglich):
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Erneuerung | Städtebaulich besondere Gebäude | Abbruch |
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Fördersatz, Deckelung | Fördersatz, Deckelung |
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30 % | 40 % | 90 % |
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bis 30.000 Euro | bis 40.000 Euro | max. 30.000 Euro |
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pro Gebäude und Grundstück | pro Gebäude und Grundstück |
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Investitionsuntergrenze | 20.000 Euro | 20.000 Euro | 0 Euro |
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